Strafverteidiger Paris · Marseille
BERATUNG
Unsere Haupttätigkeit: Strafrecht
Die Kanzlei bietet Ihren Mandanten – französischen und ausländischen Unternehmen, Firmenchefs und einfachen Privatpersonen – maßgeschneiderte Beratung mit strategischer Analyse der Angelegenheit, extensiver Vorbereitung der Gerichtsverhandlung, Ausarbeitung von Schriftsätzen und mündlichen Ausführungen.
Die Kanzlei begleitet ihre Mandanten, unabhängig davon, ob sie Beschuldigte oder Opfer sind, in allen Phasen des Verfahrens (polizeiliche und gerichtliche Ermittlungen, Urteilsfindung), bei allen Untersuchungen (Polizeigewahrsam, Durchsuchung) und vor allen Strafgerichtsbarkeiten (Strafgericht, Kriminalgericht, Schwurgericht) sowie bei Disziplinarverfahren und vor Regulierungsbehörden.
Die Kanzlei bietet besondere Beratung im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht.
Sie übernimmt Mandate in allen Bereichen des Strafrechts (Diebstahl, jede Art von Übergriffen, organisiertes Verbrechen etc.) und bietet besondere Beratung im Wirtschaftsstrafrecht . Ihr Wissen bringt sie insbesondere ein bei strafrechtlichen Verfahren in der Firmenwelt (Arbeitsunfälle, Behinderung der Tätigkeit der Arbeitnehmervertretung, nicht angemeldete Beschäftigungsverhältnisse etc.), im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe (Begünstigung, unzulässige Vorteilsannahme, Bestechung etc.) und im Gesundheitswesen (Sozialversicherungsbetrug, Körperverletzung etc.).
Die Kanzlei Feste-Guidon Avocat bietet Ihnen des Weiteren ihre Fachkenntnisse in dem innovativen Bereich des Steuerstrafrechts (erschwerte Steuerhinterziehung, Geldwäsche etc.) und pflegt hier eine enge Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten, deren Spezialisierung das Steuerrecht ist, um strafrechtliche und steuerliche Seite perfekt zu koordinieren und eine Harmonisierung der Verteidigungsstrategien für unsere Mandanten zu erzielen.
Die Zweigstelle in Paris ermöglicht es, bei den herausforderndsten Angelegenheiten schnellstmöglich zu handeln
Die Kanzlei übernimmt die Vertretung in Marseille und in Südfrankreich von Jean-Yves Le Borgne, ehemaliger Vizepräsident der Rechtsanwaltskammer von Paris, und von Christian Saint-Palais, ehemaliger Präsident der Association des Avocats Pénalistes (Vereinigung von Strafverteidigern).
Sie verfügt ebenfalls über eine Zweigstelle in Paris, wodurch bei den Ermittlungen, die von den zentralisierten Strukturen des Parquet National Financier (französische Justizinstitution zur Bekämpfung der großen Wirtschafts- und Finanzkriminalität) und den Delegierten Europäischen Staatsanwälten geführt werden, schnellstmöglich gehandelt werden kann.
Strafverteidiger
Armand Feste-Guidon
Armand Feste-Guidon besuchte die Elite-Hochschule für politische Studien Sciences Po Paris (Master Richterliche und juristische Laufbahnen, 2011) sowie die Universität Paris I Panthéon-Sorbonne (Master 2 Strafrecht und Kriminalpolitik, 2014). Er hat in Kanada und in Deutschland gelebt.
Seine Berufserfahrungen als Strafverteidiger vervollständigte er durch eine mehrjährige Zusammenarbeit in Paris mit Jean-Yves Le Borgne und Christian Saint-Palais sowie mit Daniel Soulez-Larivière und entwickelte eine fein auf das organisierte Verbrechen abgestimmte Perspektive dank seiner Erfahrungen an der Staatsanwaltschaft von Paris.
Armand Feste-Guidon berät seine Mandanten in französischer, englischer und deutscher Sprache.
Armand Feste-Guidon ist ebenfalls Dozent an der Université Paris II Panthéon-Assas und Vizepräsident der Vereinigung Alumni der Paris Bar Inns of Court Exchange (PBIE), in der er eine enge Beziehung zu den Londoner barristers unterhält. Als Mitglied des Netzes Sciences Po Paris Alumni, der Vereinigung von Strafverteidigern (ADAP), der Association des Avocats Conseils d’Entreprises (Vereinigung von Rechtsanwälten als Unternehmensberater) und des Institut de Droit Pénal Fiscal et Financier (Institut für Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht) richtet sich sein Hauptaugenmerk auf die Entwicklungen im Strafrecht.
Er engagiert sich des Weiteren als Mäzen, insbesondere für das Mentoringprogramm der gemeinnützigen Vereinigung Télémaque für junge Menschen aus benachteiligten Gebieten.
Armand Feste-Guidon berät seine Mandanten sowohl in französischer als auch in englischer und in deutscher Sprache.
Djamel Belhaouci
Djamel Belhaouci begann seine berufliche Laufbahn bei einem Start-up- Unternehmen im Bereich der künstlichen Intelligenz in Aix-en-Provence und arbeitete anschließend in der Anwaltskanzlei Preziosi-Ceccaldi-Albenois, die sich auf die Verteidigung von Opfern von Straftaten spezialisiert hat.
Djamel Belhaouci einen Universitätsabschluss in Bordeaux (Strafrechtswissenschaft und Kriminologie, 2015) und Aix-Marseille (Rechtstheorie, 2017).
Darüber hinaus hat er eine Ausbildung in der Cyberverteidigung für private und öffentliche Einrichtungen absolviert, die von der Ingenieurschule der Universität Bretagne Sud angeboten wird.
Die Kombination von Kompetenzen in Cybersecurity und Strafrecht verleiht ihm Expertise bei der Bearbeitung komplexer Fälle im Zusammenhang mit Cyberkriminalität und der Verteidigung der Interessen sowohl von Privatpersonen als auch von Unternehmen.
Djamel Belhaouci spricht fließend Französisch, Deutsch, Englisch und
Luxemburgisch.
AKTUELLES
(Nur auf französisch)
Il est temps de « restaurer notre secret professionnel »
Dès sa prise de fonctions, le nouveau Ministre de la Justice annonçait vouloir « restaurer le secret professionnel des avocats ». Si le barreau unanime attend une intervention législative forte dans ce domaine, il ne faudra pas négliger la résistance des contempteurs du secret, gavés de télé-réalité, rêvant de micros et lumières à tous les étages, organisant la transparence jusqu’à enregistrer clandestinement des conversations privées sous couvert de « journalisme d’investigation »…
L’immatérialité d’une procédure pénale
Le risque pénal fait désormais partie de la vie des affaires. Qu’elles soient relatives à l’usage des biens de l’entreprise, aux comportements à l’égard des salariés, à l’atteinte potentielle à l’environnement, les incriminations ne manquent pas et se multiplient. C’est l’esprit du temps…
HONORAR
Honorare, die nach der Komplexität und der Dringlichkeit
der Angelegenheiten festgelegt werden.
Die Frage nach den Honoraren wird mit höchster Transparenz beim ersten Gespräch angegangen. Auf Anfrage der Mandanten unterbreitet die Kanzlei gerne ein Angebot über die geschätzten Kosten für die anwaltliche Betreuung.
Sie hängen von der Komplexität sowie der Dringlichkeit der Angelegenheiten ab und werden wie folgt festgelegt:
- entweder Stundentarif, eventuell mit Obergrenze
- oder Pauschale.
Des Weiteren können eventuelle Verfahrenskosten hinzukommen, deren Entstehen möglich ist (Kosten für einen Zustellungsbeamten, für Gutachten etc.).
Nach Abschluss einer Honorarvereinbarung kann die Kanzlei ihre Mandanten beraten. Bei Anlage der Akte ermöglicht die Zahlung eines Honorarvorschusses es der Kanzlei, erste dringliche Schritte einzuleiten.
Im Falle einer Rechtsschutzversicherung ist es erforderlich, darauf hinzuweisen, dass der Mandant seinen Rechtsanwalt frei wählt und der Versicherer ihm keinen Rechtsanwalt vorschreiben kann.